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Versicherungsbetrug durch Brandstiftung: Was Versicherer dagegen unternehmen

Jährlich kommt es in Deutschland zu ca. 200.000 Bränden in Privathaushalten und in Betrieben in Deutschland. Bei diesen Bränden sterben jedes ca. 400 Menschen und 55000 Menschen werden verletzt. Es entstehen Sachschäden von ca. 6 Milliarden Euro jedes Jahr. Von diesen 200.000 Bränden sind ca. 22000 Brände auf Brandstiftungen zurückzuführen.

Aufgrund der meist hohen Sachschäden haben die staatlichen Behörden sowie die jeweiligen Versicherungen ein großes Interesse an der Ermittlung der Brandursache sowie der eventuellen Täterfeststellung bei einer Brandstiftung. Dank moderner Technik wie Analysegeräte zur Feststellung von brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger und Tatwerkzeug bis hin zu einer Software für die Rekonstruktion vom Brandverlauf. Die Brandursache Brandstiftung lässt sich somit heute in aller Regel ohne größere Probleme feststellen. Größere Probleme bereiten den Ermittlungsbehörden und Versicherungen die Täterfeststellung, können keine spezifische Erkennungsmerkmale wie Fingerabdrücke am Brandort festgestellt werden, oder wurde der Brandstifter bei der Tat nicht beobachtet, ist eine Täterermittlung in der Regel fast ausgeschlossen.

Brandstiftungen im privaten Haushalt lassen sich in der Regel nicht verhindern. Ein Privathaushalt kann sich vor Brandstiftungen nur durch Maßnahmen schützen, wie zum Beispiel das Vermeiden von Lagerung von brennbaren Gegenständen im Außenbereich, bessere Schutzmöglichkeiten gibt es aber für den gewerblichen Bereich. Jeder Betrieb der eine Feuerversicherung abschließen möchte, muss bestimmte Mindestanforderungen im Brandschutz erfüllen. Die Versicherungswirtschaft hat diese Mindestanforderungen in umfangreichen Richtlinien und Versicherungsvereinbarungen definiert und die einzelnen Versicherungen haben diese in ihre Vertragsgestaltung übernommen.

Typische Schutzmaßnahmen können gemäß diesen Richtlinien sein, der Verbot von der Lagerung von brennbaren Stoffen am Betrieb, zum Beispiel im Betriebshof, die Einzäunung vom Betriebsgelände oder die Einrichtung eines Wachdienstes oder die Installation von Überwachungssystemen zur Abschreckung. Welche dieser Schutzmaßnahmen ein Betrieb absolvieren muss, wird von der Versicherung anhand den Brandgefahren in einem Betrieb festgelegt. Verstößt ein Betrieb gegen diese Versicherungsanforderungen und kommt es zu einem Brand, wird die Versicherung die Erstattung vom Schaden in der Regel reduzieren oder je nach Verstößen sogar verweigern.